Teilnahmebedingungen & Sponsoring-Bedingungen

Diese Teilnahmebedingungen beziehen sich auf die Bewerbung und das Sponsoring durch „Wir sponsern eure Azubis“.

Bewerbung

Bewerben können sich Ausbildungsbetriebe aus der Beauty Branche mit einem Standort im Deutschland. Das umfasst die Ausbildungsberufe: Friseur/in, Podologe/Podologin, Kosmetiker/in. Der Förderungszeitraum bezieht sich auf Ausbildungen, die im August/September 2022 starten.

Die Bewerbung muss mit einem Bewerbungsvideo von maximal zwei Minuten erfolgen. Dieses kann entweder per Bewerbungsformular oder per E-Mail (bewerbung@wir-sponsern-eure-azubis.de) fristgemäß bis zum 24.04.2022 eingeschickt werden.

Darüber hinaus muss die Bewerbung folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Name des Geschäfts
  • Geschäftsadresse
  • Webseite (falls vorhanden)
  • E-Mailadresse
  • Telefonnummer

Die Bewerbungen werden anschließend von uns nach intern festgelegten Gesichtspunkten geprüft. Die Bewerber, die es in die engere Auswahl schaffen, führen anschließend ein virtuelles Interview (per Videochat) mit uns, welches die finale Entscheidung beeinflusst.

Es werden insgesamt 5 Betriebe mit jeweils einem Azubis im ersten Lehrjahr gefördert. Die Betriebe müssen bei der Bewerbung noch keine/n Azubi/ine vorweisen. Die Azubi-Suche erfolgt nach der Zusage des Sponsorings. Es werden keine Ausbildungen gefördert, bei denen der Ausbildungsvertrag bereits vor der Zusage des Sponsorings vorlag.

Kriterien für die Förderung

Teilnahmeberichtigt sind Ausbildungsbetriebe aus der Beauty Branche mit einem Standort in Deutschland. Für das Sponsoring müssen die Betriebe weder ein studiolution-Kunde, noch Kunden eines Partners sein. Die Betriebe müssen zudem persönlich und rechtlich in der Lage sein, eine gute Ausbildung anbieten zu können.

„Wir sponsern eure Azubis“ behält sich das Recht vor Bewerber, die falsche oder unvollständige Angaben machen oder bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Bewerbung auszuschließen.

Förderungszusage und -inhalt

Bei einer Zusage für ein Sponsoring werden die Bewerber bis zum spätestens 05.05.2022 von uns kontaktiert und haben die Möglichkeit innerhalb von drei Tagen den Sponsoringvertrag zuzusagen. Der Sponsoringvertrag wird dabei zwischen der Head-on Solution GmbH und dem Betrieb geschlossen.

Das „Wir sponsern eure Azubis“ beinhaltet folgende Sach- und Dienstleistungen:

  • Monatlicher Zuschuss von 300 € für das erste Lehrjahr, entspricht 3600 € pro Betrieb (50 % für den Betrieb und 50 % für den Auszubildenden).

    Außerdem steht studiolution den Betrieben und den Auszubildenden über das Jahr beratend zur Seite inklusive Webinaren zu verschiedenen Themen.

  • Stellenanzeigen:
    • Ausbildung.de sponsert 5 kostenfreie Unternehmensprofile für Ausbildung.de mit jeweils 2 x Anzeigen pro Betrieb. Zudem: Input für die Profilerstellung.
    • Beautycareers.de sponsert 5 kostenlose Stellenanzeigen für 5 Unternehmen im Wert von jeweils 149 € pro Anzeige.  Ein Unternehmensprofil kann kostenlos angelegt werden.
    • SPEVER Beautyjobagent sponsert den Gewinnern kostenlose Stellenanzeigen für Lehrstellen für den Bereich Beauty für die Plattform www.beautyjobagent.de.
    • SPEVER Friseurjobagent sponsert den Gewinnern, bei denen es sich um Friseure handelt kostenlose Stellenanzeigen für Lehrstellen für die Plattform www.friseurjobagent.de.
  • Produkte:
    • HairzGlut sponsert bis zu 5 hochwertigen HairzGlut-Einsteiger-Sets für Friseure im Wert von 299 € brutto je Set. Jedes Set besteht auf einer Schneide-, einer Modellierschere und einem hochwertigen Alu-Schneidekamm. Zusätzlich statten sie jeden Ausbildungsbetrieb mit einem Kennenlern-Paket der Haarpflege Serie von Davroe im Wert von je 150 € brutto aus.
    • L’Oréal Professionelle Produkte sponsert den 5 Gewinnern 5 Azubi-Starterkits im Wert von jeweils 350 €. Die Pakete enthalten: Colorationsprodukte, Pflegeprodukte, Styling Produkte sowie jeweils einen Seminargutschein.
    • REVIDERM stattet die 5 Auszubildenden mit einem attraktiven Starter-Paket im Wert von 200 € aus bestehend aus den Produkten des Herstellers.
  • Coaching:
    • Die Friseurberater bieten den Gewinnern eine begleitende Beratung mit insgesamt 2 Beratungsterminen (erste Bestandsaufnahme und ein Beratungstermin). Sie helfen bestehende Probleme und Schwachstellen zu erkennen und Lösungsstrategien zu entwickeln.
    • Die Ewald & Krause Academy hat ein attraktives Weiterbildungsangebot für die Gewinner: Die 5 Gewinner können an einem Seminar der Wahl im Wert von 430 € teilnehmen. Die 5 Gewinner dürfen außerdem am Friseurevent des Jahres teilnehmen: eine spannende Seminarwoche auf Teneriffa im Wert von bis zu 2.490 €. Lediglich der Hin- und Rückflug muss selbst gezahlt werden. Der Rest wird durch das Sponsoring abgedeckt: die komplette Seminarreihe, Wohnen auf einer landestypischen Finka, Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, sowie Snacks und Getränke), 1 Woche enger Austausch und Kontaktknüpfung mit Top-Unternehmern aus der Branche.
    • Friseur-Unternehmer.de stellt bis zu 5 Saloninhaber*innen die Mitgliedschaft bei der Webseite Friseur-Unternehmer.de für ein ganzes Jahr kostenlos im Wert von 119,95 € zur Verfügung. Zusätzlich wird bis zu 5 Saloninhaber*innen jeweils ein Exemplar des eigenen Fachbuches „Erfolgswissen für Friseure“ im Wert von 26,95 € geschenkt. Die 5 Saloninhaber sind auch in die geschlossene Facebook-Gruppe „FriseurUnternehmer“ eingeladen.
  • Marketing-Vorlagen: studiolution hilft bei der Gestaltung und den Texten der Stellenanzeigen der 5 Gewinner aus. Sie passen die bestehenden Vorlagen gerne für die Gewinner an.

Die Auszahlung des monatlichen Zuschusses erfolgt einmal pro Quartal auf das Geschäftskonto des Ausbildungsbetriebs.

Rechte und Pflichten des gesponserten Betriebs

Azubi-Suche

Nach der Annahme des Sponsorings macht sich der Ausbildungsbetrieb auf Azubi-Suche. Der geförderte Betrieb hat dabei das Recht sich als gesponserter Ausbildungsbetrieb durch „Wir sponsern eure Azubis“ unter der Nennung der Partner zu präsentieren. Dies soll die zur Attraktivität der Ausbildungsstelle und der erfolgreichen Azubi-Suche beitragen. Der Azubi / die Azubine muss seine Ausbildung im Kalenderjahr 2022 starten.

Sollte der Ausbildungsbetrieb keine/n Azubi/Azubine finden, erlischt das Sponsoring. Das Sponsoring kann nicht auf einem späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Azubi-Vertrag

Bei erfolgreichen Azubi-Suche und Unterzeichnung des Azubivertrags für 2022, ist das Geschäft verpflichtet uns per E-Mail über den ausgewählte/n Azubi/Azubine zu informieren und uns eine Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrages zukommen zu lassen. Es muss außerdem eine Bestätigung vorgelegt werden, dass der Auszubildende erfolgreich bei der zuständigen Handwerkskammer gemeldet wurde. Diese Bestätigung kann bis spätestens September 2022 nachgereicht werden.

Ferner verpflichtet sich der Betrieb einen Teil der Fördersumme (min. 150 €/ Monat) dem Azubi auszubezahlen.

Die Förderung bleibt nur bestehen, wenn das Auszubildenden-Verhältnis zwischen Azubi/Azubine und Ausbildungsbetrieb über den gesamten Zeitraum des Lehrjahres besteht. Ein Abbruch der Ausbildung führt zum Verlust der Förderung. Sollte das der Fall sein, muss der Ausbildungsbetrieb sofort Kontakt zu uns aufnehmen.

Quartalsgespräche

Der gesponserte Betrieb erklärt sich mit der Annahme des Sponsorings zu regelmäßigen Check-ups mit uns und den Sponsoren bereit. Dabei sind feste Updates in Form eines Telefonates oder einer Videokonferenz mindestens einmal pro Quartal verpflichtend. Diese finden im November, März, Juni und September statt. Darüber hinaus soll der Werdegang des Azubis und des Ausbildungsbetriebs durch Artikel und Postings unterstützt werden. Die gesponserten Betriebe und Azubis dienen als Aushängeschild der Aktion und werden durch uns uns die Partner begleitet. Der Betrieb erklärt sich damit einverstanden in der Kommunikation der Sponsoren genannt zu werden.

Förderungsabbruch

Bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erlischt die Förderung durch die Sponsoren. Außerdem wird die Förderung eingestellt, falls sich der Betrieb nicht entsprechend dem Anspruch an eine professionelle Ausbildung und Unterstützung der Azubis verhält. Zur Bewertung dessen dienen die Quartalsgespräche mit dem Betrieb und den Azubis. Bereits geleistete Förderungen müssen nicht zurück erstattet werden. Jedoch werden keine zukünftigen Förderungen mehr erfolgen. Die Head-on Solutions wird den Betrieb und auch die anderen Sponsoren in so einem Fall darüber informieren.

Sollte sich rausstellen, dass unwahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden, welche ein Ausbildungsverhältnis oder geschäftliche Praktiken vortäuschen, die nicht existierten, behalten wir uns das Recht vor alle geleisteten Zahlungen und Produkte zurückzufordern. Uns bleibt es vorbehalten, die Betriebe bei Verdacht von unwahrheitsgemäßen Angaben zur Stellungnahme aufzufordern.

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